Ein Schlafapnoe Patient vereinbart mit der Lieferfirma seines Atemtherapiegerätes einen Termin für die Inspektion dieses Gerätes. Ein Mitarbeiter ( M ) der Firma erscheint auch zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung des Apnoikers (A ).Der Mitarbeiter lässt sich das Gerät aushändigen. Im Beisein des Apnoikers A. werden von ihm folgende Arbeiten an dem Gerät durchgeführt:
- Sichtprüfung auf äußere Beschädigungen des Gerätes,
- Abstauben des Gerätegehäuses,
- Mehrmaliges Ein- und Ausschalten des Gerätes,
Lautstärkeprüfung - hält das eingeschaltete Gerät ans Ohr. Diese Arbeiten dauerten
etwa fünf Minuten. Anschließend kam es zu folgendem Dialog:M: " Das Gerät ist in Ordnung und einwandfrei."
A: " Machen Sie das Gerät nicht auf ?"
M: " Nein, denn sonst bekomme ich es nicht wieder zusammen. “
A: " Das Gerät ist doch innen total verschmutzt und muss gereinigt werden."
M: “ Holen Sie bitte einen Staubsauger. “
A. holt einen Staubsauger. M. steckt das Saugrohr des Staubsaugers auf die Luftaustrittsöffnung des Atemtherapiegerätes und lässt den Staubsauger etwa drei Minuten laufen. Danach meint M : “Jetzt haben wir den gesamten Schmutz aus dem Innenraum des Gerätes entfernt. Sie können das Gerät wieder unbedenklich bis zur nächsten Inspektion benutzen.“
Zu diesem Vorgang sagte A. bei einem SHG-Treffen: - ich war verwirrt und sprachlos.
Die gesamte Arbeit von M. dauerte nicht mehr als 15 Minuten und wurde als volle Inspektionsleistung bei der Krankenkasse abgerechnet.
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SASi meint: M. sollte besser Staubsauger verkaufen. Für Apnoiker ist er eine Gefahr.