Herr Johann Häcker 69221 Dossenheim
Im April 1989 wurde mir das erste CPAP verordnet. Diese Therapie bedeutete für mich eine einschneidende Maßnahme in meinem Leben. Einerseits konnte ich mit dem Atemtherapiegerät nach über zwei Jahrzehnten wieder ohne Störung durchschlafen, zum anderen war ich aber ab diesem Zeitpunkt abhängig von diesem Gerät.
Schon nach wenigen Tagen hatte ich diese Tatsache akzeptiert. Ich betrachte das Atemtherapiegerät seither als selbstverständlichen Bestandteil meines Lebens. Andere Begleiterscheinungen dieser Therapie beschäftigen mich jedoch von der ersten Anwendung bis zum heutigen Tage und werden mich mit Sicherheit noch lange zum Nachdenken zwingen.
Die beiden gravierernsten und stark störenden
Eindrücke waren der hohe Geräuschpegel des CPAP – Gerätes und die erheblichen
Austrocknungen der Nasen-Rachen-Schleimhäute. Diese Austrocknungen waren
schmerzhaft sowie des öfteren mit Nasenbluten und Kopfschmerzen verbunden
Die Nebenwirkungen dieser Atemtherapie standen im eklatanten Wiederspruch zu den Angaben im Schlaflabor. Auf meine wiederholten Fragen nach Nebenwirkungen erhielt ich immer wieder die gleiche Antwort: es gibt keine Nebenwirkungen.
Schon nach wenigen Wochen wurde mir überdeutlich bewusst:
· Eine
dringend notwendige und ausreichende Information über die Atemtherapie habe ich
nicht erhalten.
· Die
zwingend notwendige und umfassende Einweisung über Handhabung, Gebrauch,
Wartung und Pflege des Gerätes und Zubehör gab es nicht. Ich erhielt lediglich
den Hinweis: das Gerät ist teuer und empfindlich.
· Auch bei
späteren Anfragen im Schlaflabor über verschiedene Probleme bekam ich nur
ausweichende Antworten.
Vor der Therapie habe ich durch Fehldiagnosen über
zehn Jahre leiden müssen. Nach Beginn der Therapie fühlte ich mich abgestempelt
und betrogen. Dies führte zu einer für wenige Tage andauernden Resignation.
Dann kam es bei mir zu einer Trotzreaktion nach dem Motto: hilf Dir selbst,
dann ist Dir geholfen und verlasse Dich nicht auf andere. Mit dieser
Einstellung habe ich bisher die besten Erfahrungen gemacht.
Unmittelbar nach dem Beginn der Therapie beschäftigte
ich mich intensiv mit zwei Themen: die Krankheit chronische Schlafstörungen /
Schlafapnoe und insbesondere mit den Therapiegeräten.
Nach und nach besorgte ich mir alle auf dem Markt
befindlichen CPAP und BILEVEL Geräte. Jedes einzelne Gerät unterzog ich einem
eingehenden Test. So konnte ich mir von jedem Gerät und dessen Leistung ein
klares Bild machen und Vergleiche anstellen.
Sehr schnell musste ich feststellen, dass die Geräte
sehr unterschiedliche Leistungen brachten. Die Spannbreite der Leistungen
reichte von ausreichend therapietauglich bis gesundheitsschädlich.
Für mich waren dies wenig erfreuliche Ergebnisse. Sie
waren für mich der Anlass zum Nachdenken.
Wie könnte oder sollte ein „ideales“ und
therapietaugliches Gerät beschaffen sein und aussehen?
Meine Vorstellungen brachte ich nach entsprechender
wiederholter Überprüfung zu Papier. So entstand im Laufe der Zeit ein Konzept
über CPAP / BILEVEL Atemtherapiegeräte nach meinen konkreten Vorstellungen. Die
Überprüfung der Geräte habe ich mit der Zeit verbessert, verfeinert und
ausgebaut. Sie wurden umfangreicher und genauer. Die gesammelten Erfahrungen
während der Therapie konnte ich in meine Vorstellungen einbringen.
Ende 1994 habe ich alle meine Erfahrungen,
Überlegungen und Vorstellungen in Form einer Qualitätsanforderung an CPAP /
BILEVEL Geräte niedergeschrieben. Nach meiner Überzeugung müssen ein CPAP /
BILEVEL Atemtherapiegeräte u.a. folgende Standards aufweisen.
·
Lebensdauer: 10 bis 15 Tausend aktive Betriebsstunden (Atmungsstunden)
· Jedes CPAP
Gerät muss mit kostengünstigen Aufwand in ein BILEVEL Gerät umgebaut werden
können.
·
Druckkonstanz höchstens +/- 0,5 mbar
· Turbine
muss schnell schalt- und regelbar sein
·
Betriebsgeräusch höchstens 30 dba = WHO-Richtwert
· Jedes
Gerät ist grundsätzlich nur mit einem beheizbarem Atemluftbebfeuchter zu
verordnen. Beste Lösung: integriert als Steckmodul.
· Erwärmung
des Gerätes ist so gering wie nur irgendwie möglich zu halten
·
Atemluftkanal muss separat und gegen die anderen Komponenten des Gerätes
abgedichtet sein.
· Gut
wirkender Atemluftfilter ist zwingend erforderlich.
·
Elektro-Smog Minimierung.
·
Ausgasungen des Gerätes sind durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
·
Automatische Spannungserkennung und Umschaltung (110 V – 240 V, 12 V – 36 V)
· Gewicht
des kompletten Gerätes mit Tragtasche sollte 5 kg nicht überschreiten.
·
Handhabung, Bedienung, Wartung und Pflege muss einfach und leicht sein.
·
Jahresinspektion ist zwingend notwendig.
Die Qualitätsforderung
unterliegt der ständigen Fortschreibung in Form von Verbesserungen, Änderungen
und Ergänzungen. Sie umfasst derzeit zehn DIN A4 Seiten. Im September 1995
wurde diese Qualitätsanforderung veröffentlicht und an Ärzte, Gerätehersteller
und Vertreiber sowie Interessierte verteilt. Von zwei Ausnahmen abgesehen war
die Reaktion spontan, heftig und ablehnend.
Die stärkste Ablehnung kam
von den Herstellern und Vertreibern, deren Geräte eine nicht ausreichende
Leistung brachten, und diese Ablehnung ist teilweise bis heute geblieben.
Die von mir aufgestellten
Forderungen haben sich bis dato als richtig erwiesen. Sie wurden teilweise von
wenigen Herstellern übernommen und verwirklicht.
Ziel meiner Arbeit ist es,
dass CPAP / BILEVEL Geräte noch therapietauglicher werden und für den Benutzer
weniger Nebenwirkungen entstehen können. Ein erheblicher Teil dieser
Verbesserungsvorschläge fanden Eingang in nationale Prüfnormen sowie in die
Europäische Prüfnorm ISO pr EN 17510. Damit soll erreicht werden, dass die
europaweit verordneten Geräte eine identische Leistung aufweisen.
Es war ein Novum, dass sich
Betroffene selbst (ohne Unterstützung der Fachleute) um die Verbesserung der
Therapietauglichkeit ihrer Hilfsmittel in solch umfassender Form kümmern
müssen. Bis heute hat sich an diesem einzigartigen Zustand im Bereich
Schlafapnoe nur punktuell eine Verbesserung gezeigt.
Ein der ständigen
Fortschreibung unterliegender Qualitätsstandart für CPAP / BILEVEL Geräte ist
zwingend erforderlich und notwendig.
Dieser Bericht wurde verfasst von Herrn Johann Häcker
Sprecher des Arbeitskreises Qualitätssicherung der europäischen
Selbsthilfegruppen
69221 DOSSENHEIM
Keltenweg 19
Tel. +496221 / 86270